Rechtsschutz
Rechtsschutz
Assistenzarzt in der Weiterbildung
Wie im Bereich der Haftpflicht für Assistenzärzte schon erklärt sind Sie als Arzt verpflichtet sich ausreichend bei Haftungsansprüchen abzusichern. Nun lohnt es sich mal einen Blick auf diese Fälle zu werfen. Wie läuft das in der Praxis ab?
Ein Patient fühlt sich schlecht oder falsch behandelt. Er kommt mit dieser Ansicht in der Regel aber nicht zu Ihnen um das zu besprechen, sondern er sucht sich einen Rechtsanwalt, der ihn in diesem Fall vertritt.
Sie als Arzt bekommen dann Post von diesem Anwalt mit der Ihnen mitgeteilt wird, was gegen Sie vorgebracht wird. Auch wenn das Schreiben des Anwalts an die Klinik geht, ist es oft der Fall, dass die Klinikleitung das an den betroffenen Arzt weitergibt, obwohl das eigentlich Sache der Rechtsschutzversicherung der Klinik ist.
In dieser Phase bleibt Ihnen als Arzt nichts anderes übrig als sich selbst Rechtsbeistand zu suchen, der Ihnen hilft, Ihre Interessen – egal ob Gegenüber der Klinik oder dem Patienten – zu vertreten. Selbst sind Sie damit sicherlich überfordert. In diesem Moment ist es gut, den Profi an Ihrer Seite zu wissen der Ihnen hilft, Sie Berät und in letzter Konsequenz auch mit Ihnen vor Gericht für Ihre Sache streitet.
Rechtsanwälte rechnen Ihre Leistungen über eine Gebührenordnung ab. Die Kosten richten sich immer nach Höhe des Streitwertes. Gerade das ist bei Ärzten auch das große Kostenrisiko. Bei Personenschäden ist der Streitwert meist sehr hoch und damit auch die Kosten eines Rechtsanwalts und des Gerichts.
Sie können mit fast annähernd hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das ärztliche Haftungsfälle immer unter der Beteiligung von Juristen bearbeitet werden.
Streitigkeiten mit den Ärztekammer oder bei der Anerkennung der Approbation von Ausländischen Ärzten sind auch sehr häufig Gründe für juristische Auseinandersetzungen.
Aus diesem Grund gehört eine Rechtsschutzversicherung zusammen mit der Haftpflichtversicherung zu der Grundabsicherung eines jeden Mediziners oder Medizinerin.
Dabei sollte Ihre Wahl nicht auf den nächst besten und vielleicht günstigsten Versicherer fallen. Ärzte haben eben beruflich ein paar Besonderheit die ein normaler Rechtsschutzversicherer nicht abdecken kann.
Angestellte Ärzte können beispielsweise eben auch Selbständig als Notarzt oder im Rahmen des KV-Bereitschaftsdienstes tätig sein. Diese Tätigkeiten deckt die Versicherung der Klinik nie ab und auch die meisten Rechtsschutzversicher schließen diese Tätigkeiten in den normalen Verträgen nicht mit ein.
Ich helfe Ihnen sehr gerne eine Lösung für Sie ganz individuell zu finden. Lassen Sie uns darüber sprechen welchen Umfang der Absicherung Sie benötigen. Gleichzeitig schauen wir das wir auch Streitigkeit in Ihrem privaten Umfeld, mit dem Vermieter, im Straßenverkehr oder als privater Kunde eines Unternehmens usw. absichern, und das nicht nur für Sie sondern für Ihre ganze Familie.
Damit für Sie dann nicht mehr relevant ist das zwischen Recht haben und Recht bekommen gut und gerne schnell einmal ein paar tausend Euro liegen können.
Sie geben Ihren Fall ganz entspannt dem Profi und müssen sich über die Kosten keine Sorgen mach, das übernimmt dann Ihre Rechtsschutzversicherung.
Sprechen Sie mich einfach an!
Schadenbeispiel
Schadenfall: Unterlassene Hilfeleistung
Absicherung: Rechtsschutz für angestellte Ärzte
DIE SITUATION:
Während ihres Diensts erhält die Notärztin Claudia L. von Peter F. einen Notruf. Seine Frau habe neben Atemnot auch Schweißausbrüche und Blutstau an den Fingern. Claudia L. denkt sofort an einen grippalen Infekt oder an eine Lungenentzündung, daher lehnt sie einen Hausbesuch ab und weist Peter F. an, seine Frau sofort ins Krankenhaus zu bringen. Er möchte jedoch bis zum nächsten Morgen warten und verständigt den Hausarzt. Dieser stellt eine Lungenembolie fest, an deren Folgen die Patientin noch am selben Tag verstirbt.
DAS ERGBNIS:
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Claudia L. wegen unterlassener Hilfeleistung. Der Grund: Die Ärztin hätte zumindest den sofortigen Vollzug ihres Rats überwachen müssen, damit die Patientin so schnell wie möglich in ein Krankenhaus gekommen wäre.
DIE KOSTEN:
Die Claudia L. entstandenen Kosten werden vom Versicherer übernommen.
Anfrage Beratung/Rückruf
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